Referat „Aussage, Angst und Abwehr – das Kind als Zeuge im Strafprozess und seine psychische Befindlichkeit“

Referat zum Fachtag vom 11.05.1999 in Velbert,  veranstaltet von Zinnober e.V.

„Aussage, Angst und Abwehr – das Kind als Zeuge im Strafprozess und seine psychische Befindlichkeit“

1. Vorstellung der Referentin und ihres Tätigkeitsfeldes

Nach dreijähriger Tätigkeit als Diplom-Psychologin in einer Jugendjustizvollzugsanstalt und zwölfjähriger Berufserfahrung in einem Kinderheim besteht seit langem ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen therapeutisch zu arbeiten.

Während meiner siebenjährigen Berufserfahrung in einer eigenen psychologischen  Praxis kam dann noch die Arbeit als Sachverständige zu familienrechtlichen Fragestellungen und zu Fragen der Glaubwürdigkeitsuntersuchung hinzu. Seit der Verselbständigung arbeite ich schwerpunktmäßig mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die schwer traumatisiert, überwiegend sexuell missbraucht wurden.

Im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich eine Reihe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf einen Strafprozess vorbereitet, habe sie begleitet und auch anschließend therapeutisch behandelt.Aus Sicht der Therapeutin möchte ich Ihnen in meinem folgenden Vortrag die psychische Befindlichkeit eines traumatisierten Kindes vermitteln, von der während des Strafprozesses nur Ausschnitte zu bemerken sind.

Darüber hinaus habe ich sehr viel Erfahrung mit Kindern und Erwachsenen, die auf Grund psychischer Schwierigkeiten oder auf Grund ihres Alters (zu jung) oder ihrer Behinderung entweder nicht aussagetüchtig sind oder deren Aussagen als nicht glaubhaft angesehen werden. Oder die einfach so starke Ängste haben, dass sie nicht aussagen können oder die auf Grund von Loyalitäten nicht aussagen wollen.

Ich bin also auch schwerpunktmäßig mit den Kindern und Erwachsenen beschäftigt, die niemals im Strafprozess auftreten werden, dürfen oder können, die „einfach hinten rüberfallen“ und von der Justiz meist gar nicht bemerkt werden.

 2.    Den sexuellen Kindesmißbrauch als ein spezielles traumatisches Ereignis  begreifen

 2.1. Das „normale“ Trauma

Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation handelt es sich bei dem sexuellen Kindesmissbrauch in der Regel um ein „traumatisches Ereignis“, da – nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen – die Symptome nach sexuellem Kindesmissbrauch die gleichen sind, die Menschen nach normalen „Traumata“ haben.

Lassen sie mich zunächst das „normale Trauma“ erklären, damit Ihnen das „Trauma nach sexuellem Kindesmissbrauch“ verständlicher wird.

Eine traumatische Erfahrung ist ein Ereignis, welches meist unvorbereitet auf ein Individuum trifft und mit der Angst vor körperlicher Unversehrtheit, mit schweren Verletzungen, Androhungen von Tod oder mit dem Tod zu tun hat.

Auch das Miterleben, wie nahestehende Personen dies erleben, ist eine traumatische Erfahrung.

Meist haben die Menschen dabei „Todesangst“; sie können das Ereignis nicht von sich aus beenden beziehungsweise kontrollieren. (in Anlehnung an FÜRNISS)

Zu den traumatischen Erfahrungen im Leben eines Menschen können z.B. ein Autonfall gehören, das Miterleben wie andere Personen zu Tode kommen oder stark verletzt werden, das Miterleben von Katastrophen wie z.B. ein Flugzeugunglück, durch Schneelawinen verschüttet werden oder ein starkes Erdbeben erleben. Alle Menschen die sich z.Zt. im Krieg befinden sind zahlreichen traumatischen Erfahrungen ausgesetzt und es wird erfahrungsgemäß die Zeit von Jahrzehnten benötigen,

dass diese einigermaßen aufgearbeitet werden. Meist leidet die nachfolgende Generation noch unter den Auswirkungen der traumatischen Erfahrungen ihrer Eltern.

Ein Trauma ist also ein Ereignis, welches die Lebensrealität bzw. die „Normalität“ eines Individuums unerwartet unterbricht.

Es folgt dann eine Phase, in der die Auswirkungen dieses Traumas in der Folge verarbeitet werden mit dem Erfolg, dass anschließend eine Neuorientierung stattfindet

und „eine neue Lebensrealität“ eintritt. Nach einem traumatischen Ereignis ist „nichts mehr so, wie es einmal war“.

An dieser Stelle sei das traumatische Ereignis eines „Autounfalls“ genannt, wo ein

Autofahrer kurzfristig durch einen anderen Verkehrsteilnehmer von der Bahn abgedrängt wird, sich möglicherweise überschlägt, körperlich verletzt und die Kontrolle über sein Auto verloren hat. In diesen Momenten weiß der betroffene Mensch nicht wie dieses Ereignis ausgehen wird, verliert die Kontrolle über das Handeln und kann in der Regel kaum noch Einfluss darauf nehmen, wie der Unfall ausgeht. Er hat meist Todesangst.

Wenn so ein Mensch den Autounfall überlebt hat, steht er erst mal unter einer Art Schock, versucht aber sehr schnell die Ereignisse für sich zu ordnen und es findet eine Art Verarbeitung meist in der Form statt, dass er darüber erzählt. Informationen, die die Ursachen des Unfalls erklären, werden hinzugenommen. Je stärker dieserUnfall war, desto mehr wird dieser Mensch erzählen und darüber berichten und am Ende seine eigene Geschichte darstellen.

Bei der Darstellung der Geschichte fällt auf, dass dieser Mensch immer wieder betonten wird, an welcher Stelle er dieses traumatische Ereignis positiv beeinflussen konnte, wie er dann doch noch schnell gehandelt und reagiert hat und er wird vor allem nachträglich erzählen, dass er dieses Ereignis ja hätte verhindern können, wenn er z.B. auf seine Frau gehört hätte, die zwei Stationen vorher eine Pause gemacht haben wollte.

Menschen, die traumatisiert worden sind, fühlen sich in der Regel immer schuldig an diesem Ereignis und meinen, dass sie das in irgendeiner Form hätten verhindern können. Hier spielt wahrscheinlich die Tatsache eine große Rolle, dass es für Menschen sehr schwer ist, Kontrollverlust zu erfahren.

Das heißt, dass die Verarbeitung einer traumatischen Erfahrung wesentlich durch „Darüber-Reden“, sich in einer Form des Mitteilens (auch durch Schreiben von Geschichten, Anfertigen von Bildern und Plastiken) erfolgt. Das Sprechen schafft, dass dieser Mensch wieder zu einer Lebensrealität findet und „den Boden unter den Füßen“ wieder bekommt.

Die unmittelbaren und ganz typischen Folgen eines „normalen Traumas“ werden als „posttraumatische Stressreaktionen“ beschrieben (DSM IV) und umfassen meist die folgenden Symptome:

– Schlafstörungen, die Angst einzuschlafen bzw., sich überhaupt ins Bett zu begeben, während des Schlafens Störungen durch starke Alpträume und möglicherweise das frühzeitige Aufwachen und „Nicht-mehr-schlafen-können“.

– Konzentrationsstörungen in der Form, dass eine konzentrierte Tätigkeit immer wieder durch innere Bilder des Ereignisses unterbrochen werden, dass sich dieser Mensch fahrig und abgelenkt fühlt.

– Erhöhte Reizbarkeit, die sich auf Geräusche, Gerüche, Berührungen, optische Wahrnehmung oder auch auf die taktilen Sinne auswirken kann. Solche Menschen kann die „Fliege an der Wand“ stören, dass Ticken einer Uhr oder das Tragen bestimmter Kleidungsstücke.

– Die Bilder des traumatischen Ereignisses laufen innerlich immer wieder ab, sind kaum zu stoppen oder stören die normale Lebensrealität und auch die Konzentration.

– Es kommt zu Pseudohalluzinationen, indem traumatisierte Menschen Sinneseindrücke von dem Trauma erneut wahrnehmen, ohne dass dieses noch tatsächlich stattfindet. Während der Autofahrt sieht das Unfallopfer plötzlich aus dem Augenwinkel wieder ein rotes Auto auf sich zukommen, ein Vergewaltigungsopfer hat das Gefühl, dass plötzlich ein Mann hinter ihm steht usw.

Direkte Folgen

Als weitere direkte Folgen können genannt werden, dass Menschen nach traumatischen Erfahrungen es vermeiden, sich in die Nähe von den alten Auslösereizen zubegeben, dass sie ein vermindertes Interesse an wichtigen Aktivitäten haben, dass sie in belastenden Träumen und Erinnerungen sich häufig so fühlen, als wenn das traumatische Ereignis noch einmal stattfindet. Es gibt auch Menschen, die unfähigsind, wichtige Aspekte des Traumas zu erinnern (Amnesien) und dies erst wesentlich später – möglicherweise im Rahmen einer Therapie – können.

 

Die Psyche hat eine Reihe von Mechanismen entwickelt, um mit dem aktuell passie-

renden traumatischen Ereignissen fertig zu werden. Da es sich dabei meist um eine

Art „Reizüberflutung“ handelt, könnte ein Mensch leicht verrückt werden, wenn er alle diese Sinneseindrücke auf einmal zulassen würde. So kommt es sehr häufig vor,

dass Menschen während eines traumatischen Ereignisses bestimmte Aspekte der

Wahrnehmung von sich abspalten wie z.B. Mitleid zu haben, Gefühle zu spüren und

ähnliches. Es handelt sich dabei um „Angstabwehrmechanismen“, die es dem Men-

schen erlauben, auch in noch so schwierigen traumatischen Situationen sinnvoll und

praktisch orientiert zu handeln.

 

Als Beispiel möchte ich nennen, dass viele Menschen, die in einen Unfall verwickelt

sind, verstandesgemäß sehr klar handeln, „cool reagieren“, dafür sorgen, dass zu-

nächst die wichtigen Schritte eingeleitet werden, möglicherweise andere Mitverletzte

retten und am Ende – wenn dieses Ereignis dann beendet ist und die Folgen eini-

germaßen sortiert sind – erst einmal zitternd zusammenbrechen und weinen. Diese

Menschen haben die Gefühle im akuten Moment abgespalten. Ist die unmittelbare

Gefahr vorbei und Hilfe in Sicht, können dann nachträglich die Gefühle wieder zuge-

lassen werden. An dieser Stelle möchte ich auch an eine Jugendliche erinnern, die

während eines schweren Zugunglücks selbst verletzt wurde, diese Verletzungen je-

doch offenbar kaum wahrnahm und erst mal eine andere Reihe von Fahrgästen ret-

tete und am Ende selber körperlich und psychisch zusammenbrach.

 

Opfer von Kriegstraumata meistern eine Flucht, überstehen Hunger und Not und erst dann, wenn sie in Sicherheit sind und die „Normalität“ wieder eintritt, reagieren sie mit „posttraumatischen Stressreaktionen“ und brechen psychisch zusammen.

 

2.2. Das Trauma bei sexuellem Kindesmissbrauch

2.2.1. Gründe, warum ein Kind nicht darüber sprechen kann

 

Im Gegensatz zu den o.g. traumatischen Erfahrungen ist das Trauma bei sexuellem

Kindesmissbrauch fast immer in ein Syndrom von Geheimhaltung eingebunden.

Ein Täter hat vor nichts mehr Angst, als dass seine Handlungen entdeckt werden

könnten.

Obwohl der sexuelle Kindesmissbrauch weit häufiger passiert als er ausgesprochen

bzw. auch angezeigt wird und er z.B. häufiger vorkommt, als das ein Mensch an „Di-

abetes“ erkrankt – Schätzungen gehen davon aus, dass jedes dritte bis vierte Kind in

seinem Leben in irgendeiner Form sexuell missbraucht wird – besteht das eigentliche Tabu in unserer Gesellschaft nicht darin, die Handlungen mit einem Kind durchzuführen sondern das Tabu besteht darin „darüber zu sprechen“. Ein Mensch, von dem bekannt ist, dass er ein Kind sexuell missbraucht hat, wird sozial extrem stark stigmatisiert. In der Justiz ist ein „Kinderficker“ das Letzte und Justizbeamte müssen unter Umständen so einen Menschen vor gewalttätigen Übergriffen anderer Mitgefangener schützen.

Daraus folgt logischerweise auch, dass ein Täter extrem stark darum bemüht ist, sei-

ne Handlungen geheim zu halten und er soll 50 % seiner freien Energie dazu ver-

wenden, dafür zu sorgen, dass ein Kind nicht darüber redet.

Der „sexuelle Kindesmissbrauch“ findet zu über 80 % durch Menschen aus dem na-

hen sozialen Umfeld eines Kindes statt und es ist eher die Ausnahme, dass ein

„Fremdtäter“ ein Kind missbraucht. Eine häufige Todesursache für Kinder, die durch

Fremdtäter sexuell missbraucht werden ist darin zu finden, dass dieser Täter Angst

vor Entdeckung hat und dass ihm keine Mittel zur Verfügung stehen, das Kind zum

Schweigen zu bringen.

 

Ganz anders ist es bei Tätern – und ich meine damit auch immer die weiblichen Tä-

ter – die aus dem sozialen Nahbereich eines Kindes kommen. Diese Menschen ha-

ben in der Regel sehr gute Mechanismen und sind geschickt darin, einem Kind ein

Schweigegebot aufzuerlegen. Sie haben auch die Mittel, dies zu kontrollieren und

das Schweigegebot immer wieder zu erneuern.

 

Ein Kind, welches also durch eine nahestehende Bezugsperson sexuell missbraucht

wird, hat in der Regel eine Reihe von Gründen, warum es nicht darüber sprechen

kann.

 

– Bedrohungen:

Kindern wird Gewalt angedroht oder sogar der Tod. Die Drohung, eine geliebte Per-

son umzubringen in Form von Vergiften, Erschießen oder Erwürgen ist nicht selten.

Es kann dem Kind gesagt werden, dass es seine Eltern dann nie mehr wiedersehen

wird, dass es möglicherweise ins Gefängnis oder ins Kinderheim kommt.

 

– Loyalitätskonflikte:

Kinder haben in der Regel einem Misshandler ein sehr ambivalentes Gefühl gegenüber besonders, wenn er aus dem nahen sozialen Bereich kommt. Auf der einen Seite lieben sie ihn und er gibt ihnen positive Zuwendung, auf der anderen Seite werden sie durch ihn traumatisiert.

 

– Bindungen:

Enge Bindungen von einem Kind an den Täter können verhindern, dass dieses über Missbrauchshandlungen sprechen kann. Das Kind fühlt sich mit dem misshandeln den Elternteil so tief verbunden hat sozial möglicherweise keine Alternativen dass es diese sexuellen Missbrauchshandlungen zwar als unangenehm empfindet, jedoch stärkere Angst vor dem Verlust der Bindung hat als vor dem Missbrauch.

– Angst vor dem Auseinanderfallen der Familie:

Ein Kind weiß oder spürt intuitiv, dass mit seinen Aussagen über Missbrauchshandlungen, die innerhalb der Familie stattfinden, das Auseinanderfallen der Familie droht oder die Familie in Parteien spaltet oder es zu sehr starken Auseinandersetzungen kommt.

– Schuldgefühle:

Diese zu einem Trauma dazugehörenden oder durch Täter verursachte Gefühle verhindern, dass ein Kind darüber sprechen kann.

 

Die Bedrohungen, die auf ein Kind treffen, können sehr vielfältig sein. Je intelligenter

und erfahrener ein Täter ist, desto wirksamer sind die Drohungen und desto schwe-

rer ist dieses Bedrohungsmuster aufzulösen. So hatte z.B. ein Vater – die Eltern leb-

ten von einander getrennt und das Kind wohnte bei der Mutter – dem Kind mitgeteilt, dass er das Kaninchen, welches noch bei ihm war, umbringen würde, wenn es etwas sagen würde. Ein anderer Täter hatte eine Katze umgebracht, dem Kind die tote Katze gezeigt und gesagt, dass er es mit seinem Haustier genauso tun würde, wenn es etwas erzählen würde. Andere Täter suggerieren dem Kind, dass es durch seine Eltern bestraft würde, wenn es etwas aussagen würde. Eine mehrfach geäußerte Bedrohung besteht darin, dem Kind zu erzählen, dass ein Elternteil krank wird wenn es davon erfährt. Aussagen wie: „Wenn Du was sagst, dann mache ich das mit Deiner kleinen Schwester und Dir glaubt sowie so keiner – wo Du soviel lügst,“ veranlassen das Kind zu schweigen. Ein Täter hat während der Missbrauchshandlungen das Kind mit einem Kissen fast erstickt und später zu ihm gesagt: „wenn Du etwas erzählst, werde ich Dich so töten.“

 

Auch zu dem Bereich der Loyalitätskonflikte gibt es zahlreiche Beispiele. Ein Kind

wuchs in einer Familienkonstellation auf, in der die Mutter der dominante Elternteil

war und der Vater eher schwach und labil. Da der Vater dem Kind gegenüber aber

wesentlich mehr positive Zuwendung geben konnte, liebte das Kind diesen Vater

mehr als die Mutter. Es erlebte häufig den Vater in einer hilflosen Situation, wenn die

Mutter ihn erneut dominierte und er sich nicht durchsetzen konnte. Als dieser Vater

dann das Kind sexuell missbrauchte, fühlte sich das Kind innerlich verpflichtet nichts

zu sagen und hatte Angst, dass der geliebte Vater möglicherweise noch mehr Leid

erfahren könne und bestraft werden könnte. Hier hatte das Kind starke Verantwor-

tung für den Vater übernommen und eine Art „Helfersyndrom“ bereits entwickelt.

 

Kinder haben nach sexuellen Missbrauchshandlungen sehr häufig das Gefühl, selber

daran Schuld zu sein und schämen sich über das, was passiert ist. Geschickte Täter

suggerieren einem Kind, dass es eine „Wahlmöglichkeit“ hatte. Äußerungen wie: „Du

wolltest doch den Körper massiert bekommen… das Video sehen…usw.“ werden mit

sexuellen Handlungen verknüpft. Wenn ein Kind durch einen Täter vorher positive

Zuwendung angenommen hat, fühlt es sich möglicherweise zu den geforderten se-

xuellen Handlungen verpflichtet.

 

Schuldgefühle sind, wie oben bereits genannt, unweigerlich mit einem Trauma verbunden. Wenn ein Kind z.B. einen Pädophilen immer wieder aufsucht, weil dieser

ihm sehr viele positive Dinge bieten kann, die dem Kind fehlen, so wird es sich selber

mehr schuldig fühlen, diese Handlungen an sich zugelassen zu haben.

 

Viele Kinder, die sexuell missbraucht werden, beginnen vor den Missbrauchshandlungen in eine Art Trance zu fallen und reagieren dann „wie dressiert“. Auf diese Art

schützt sich das Kind vor der psychischen und physischen Reizüberflutung. Es spürt

einfach nichts mehr, ist wie abgeschaltet. Diesen Mechanismus nutzt dann der Täter,

ein Kinder über lange Zeit immer wieder zu missbrauchen, ohne dass das Kind darü-

ber reden wird.

 

Ein kleines Kind, welches ständig sexuell missbraucht wird, wird diese Handlungen in

eine Art Reinszenierung automatisch wiederholen – möglicherweise auch an fremden Personen -. Immer dann, wenn der Auslösereiz „Missbrauch“ kommt – z.B. alleine mit einem Erwachsenen in einem Raum sein – wird es sich in die Situation präventiv hinein begeben (fasst z.B. einem Mann an den Hosenstall oder greift einer Frau an die Brust) um so psychische Widerstände zu vermeiden und innerpsychisch überleben zu können.

 

Als Beispiel möchte ich anführen, dass ein Mensch, der sich z.B. in Gefangenschaft

befindet und dort täglich gefoltert wird, sich während der ersten beiden Male sehr

stark dagegen wehren wird. Da das aber das psychische Überleben gefährdet, wird

er spätesten beim dritten oder vierten mal keinen psychischen und physischen Wi-

derstand mehr leisten, er wird freiwillig mit dem Folterknecht gehen und möglicher-

weise seine Hand selber in die Fessel legen. Diese Handlungen führen dazu, dass

sich der Mensch doppelt schuldig fühlt, da er das quasi mitgemacht hat. Ein Kind,

welches erfahren hat, dass das Eindringen eines Penises in die Scheide sehr weh

tut, würde möglicherweise darauf bedacht sein, den Täter sehr schnell zu masturbie-

ren, um die Schmerzen im Scheidenbereich zu vermeiden.

 

Bindungen führen dazu, dass Kinder sich extrem einem Elternteil gegenüber ver-

pflichtet fühlen und möglicherweise auch die sexuellen Missbrauchshandlungen in ihr reales Leben so stark integriert haben, dass sie diesbezüglich überhaupt kein Un-

rechtsbewusstsein mehr entwickeln. So kenne ich eine Frau, die durch ihren Vater

seit frühester Kindheit sehr häufig sexuell missbraucht worden ist und mit ihm bereits drei „Inzestkinder“ gezeugt hat, die dennoch diesen Vater liebt und die bestehende Bindung nicht aufgeben möchte.

 

Kinder schweigen auch häufig, weil sie Angst davor haben, dass die Familie an-

schließend auseinander gehen könnte. Als Beispiel möchte ich Ihnen den Fall eines

12jährigen Mädchens nennen, welches durch seinen Großvater sexuell missbraucht

wurde. Dieses Mädchen hat sich in einer Krisensituation gegenüber der Mutter ge-

öffnet und die Missbrauchshandlungen geäußert. Die Mutter – selber sozial sehr

schwach und emotional labil – reagierte darauf sehr panikartig und es stürzte sie in

eine tiefe psychische Krise. Sie erinnerte sich an eine sexuelle Handlung durch den

Großvater an sich selber. Da die Mutter darüber hinaus sozial sehr schlecht integriert und auch finanziell von ihren Eltern abhängig war hat das Kind – um die Mutter nicht weiter psychisch zu belasten – diese Aussage zurückgenommen und hat gesagt, dass sie das alles nur erfunden habe, um einer anderen unangenehmen Situation aus dem Wege zu gehen. Dies nennt man dann „sekundäre Verleugnung“ und ist häufig eine Bestätigung dafür, dass der Missbrauch tatsächlich stattgefunden hat, das Kind aber nunmehr aus unterschiedlichen Gründen sagt, es sei doch nichts passiert. (vgl. BACKE u.a.)

 

An dieser Stelle sei noch einmal anzumerken, dass es sich bei dem sexuellen Kin-

desmissbrauch von Misshandlerseite her um ein suchtähnliches Phänomen handelt

und dass in der Regel ein Misshandler sämtliche Kinder seines sozialen Nahberei-

ches, die er in irgendeiner Form beeinflussen kann, sexuell missbraucht. Wenn ein

Kind aufdeckt, dass es durch den Großvater missbraucht worden ist, so ist meist mit

sehr großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Elternteil, der das Kind

dieses Großvaters ist, bereits selber sexuell missbraucht wurde. Mit der Aufdeckung,

die dann ein Kind tätigt, kommt dieser Elternteil meistens auch in eine psychische

Krise, da die bisher verdrängten Missbrauchshandlungen nach oben drängen und

aufgearbeitet werden wollen.

 

dass Familien tatsächlich auseinanderfallen können, sei an einem anderen Beispiel

genannt. Es bestand seit langem der Verdacht, dass ein siebenjähriger Junge durch

seinen Großvater sexuell missbraucht worden sein könnte. Dieser Junge war dem

Großvater sehr loyal gegenüber und konnte keine Aussage tätigen. Verhaltenswei-

sen und Aussagen in indirekter Form sprachen jedoch sehr dafür. Als dies während

eines Familiengespräches thematisiert wurde, bestätigte die 3 ½jährige Schwester

des Jungen sehr vehement und spontan, dass große Menschen mit dem Penis Kin-

dern weh tun könnte und malte dabei penisähnliche Gebilde. Die nachfolgende Un-

tersuchung ergab, dass dieses kleine Mädchen durch den Großvater ebenfalls miss-

braucht worden war und sie konnte das äußern. Der Großvater wurde durch seine

Ehefrau und die Tochter mit diesen Aussagen konfrontiert – der professionelle Weg

wurde bedauerlicherweise nicht eingehalten – er hat dies sehr stark verleugnet. Drei

Tage später hat dann der schwer depressive Mann Selbstmord begangen.

 

Sehr negative Auswirkungen für ein Kind können auch dann entstehen, wenn es

über die sexuellen Missbrauchsereignisse erzählt hat, in ein Heim eingewiesen wird,

der nicht misshandelnde Elternteil ihm nicht glaubt und das Kind möglicherweise von der Familie „ausgestoßen“ wird. Befinden sich dann noch jüngere Geschwisterkinder in der Familie – ich kenne solche Fälle – geht das in Sicherheit lebende Kind folgerichtig davon aus, dass die Missbrauchshandlungen an seinen Geschwistern fortgesetzt werden und es wird diese Situation kaum aushalten und möglicherweise den Missbrauch verleugnen oder aus dem Heim entweichen.

 

Kinder, die durch eine nahestehende Bezugsperson sexuell missbraucht werden, lei-

den immer unter einer starken Ambivalenz ihrer Gefühle diesem Misshandler gegen-

über.

 

Diese Erkenntnis lässt sich auch aus dem Erleben normaler Traumata herleiten. Stel-

len Sie sich vor, sie sind Opfer einer Flugzeugentführung. Sie sind drei Tage mit dem

Geiselnehmer zusammen und werden auf der einen Seite Todesangst erleiden, weil

er Ihnen die Pistole an die Schläfe setzt und möglicherweise einen anderen Fluggast

bereits umgebracht hat. Dann wiederum werden Sie dem Flugzeugentführer dankbar sein, dass er dafür sorgt, dass sie etwas zu essen oder zu trinken bekommen, dass er Ihnen erlaubt auf die Toilette zu gehen oder Ihnen Decken zum Schlafen reicht.

Der Konflikt besteht darin, dass die eine Hand die Pistole hält und die andere das

Brot.

 

REEMTSMA, der vor einigen Jahren entführt wurde und in einem Keller gefangen-

gehalten wurde beschrieb dies sehr anschaulich, dass ihm Tränen gekommen seien

und er unendliche Dankbarkeit empfunden habe, als ihm einer der Entführer Literatur zur Verfügung stellte.

„Reemtsma beobachtete sich dabei, wie ihn bisweilen die Scham überfällt, in eine

solche Situation geraten zu sein – er verschweigt seinen Selbsthass nicht, wenn die

Gangster gelegentlich menschliche Regungen zeigen, die ihn dann mit „Widerwillen“

mit Dankbarkeit erfüllen.“ (SPIEGEL I/1997 „Auf immer angekettet“)

 

Diese Beispiele zeigen, wie es bereits erwachsenen Menschen ergehen kann, die

sich in traumatisierenden Situationen befinden. Wie viel schwerer muss es dahinge-

gen Kindern fallen, die in eine derartige ambivalente Konfliktsituation geraten, die

sich in der Regel sehr abhängig von dem Misshandler fühlen und mit ihren Gefühlen

ständig hin und her gerissen sind. dass solche Kinder dann nur sehr schlecht aussa-

gen können, ist verständlich.

 

Wenn ein Kind sexuell missbraucht wird, so passiert bei ihm das gleiche wie oben

bei dem „normalen Trauma“ beschrieben. Die Lebensrealität des Kindes wird durch

ein Ereignis unterbrochen, welches es nicht überschauen kann, bei dem es mögli-

cherweise Todesangst hat und welches es nicht mehr von sich aus beenden kann.

 

Die Begegnung mit einen Exhibitionisten gehört aus diesem Grunde nicht zu den

traumatischen Ereignissen, da ein Kind diese Situation selbst beenden kann, indem

es wegläuft.

 

Das Syndrom von Geheimhaltung, mit dem fast jeder sexuelle Kindesmissbrauch

verbunden ist, verhindert, dass ein Kind über dieses traumatische Ereignis sprechen

kann. Für alle außenstehenden Personen gibt es eine „scheinbare Kontinuität der

Lebensrealität“ – meist gibt es keine erkennbaren Merkmale nach den Missbrauchs-

ereignissen – das heißt, das Leben läuft eigentlich in normalen Bahnen weiter. Indem das Kind nicht über dieses schreckliche Erlebnis berichten kann, kann es dieses auch nicht aufarbeiten und in seine jetzige Wirklichkeit einordnen. Es kommt auch häufig vor, dass dieses Kind das Gefühl hat, dass alles gar nicht stimmt und nicht wahr ist und dass es sich die sexuellen Handlungen eher eingebildet hat.

 

Gehen wir einmal davon aus, dass es einen „positiven Kontakt“ zwischen dem

Misshandler und dem Kind gibt. Das Kind fühlt sich geborgen, aufgehoben und er-

fährt Zuwendung. Dieser positive Kontakt wird dann mit dem sexuellen Kindesmiss-

brauch durch das traumatische Ereignis unterbrochen. Die sexuelle Handlung findet

mit dem Kind statt und kann möglicherweise auch nur sehr kurz dauern. Nach Been-

digung der sexuellen Missbrauchshandlung scheinen Misshandler und Kind wiede-

rum in ihrem sozialen Umfeld und es ist ihnen nichts anzusehen. Es besteht schein-

bar weiterhin ein positiver Kontakt. Entscheidend dafür, dass ein Kind das ganze Ge-

schehen als unwirklich einstufen muss ist auch, dass anschließend „nicht darüber

geredet“ wird. Das Ganze wirkt so, als sei nichts geschehen.

 

Um Sie das mitfühlen zu lassen bitte ich Sie einmal, sich vorzustellen, dass Sie mit

einem Kommunikationspartner einen anregenden und guten Kontakt haben. Plötzlich steht dieser auf, gibt Ihnen eine Ohrfeige, beschimpft Sie und kneift Sie ganz stark. Nach drei Minuten führt er – so als sei nichts geschehen – diesen positiven Kontakt weiter. Es gibt nun zwei Möglichkeiten. Die eine ist, dass sie denken, dass dieser Kommunikationspartner „nicht normal im Kopf“ ist und Sie werden möglicherweise weiteren Kontakt vermeiden oder ihn daraufhin ansprechen. Die zweite Möglichkeit besteht darin – besonders dann, wenn Sie eine unsichere Persönlichkeit sind oder sich durch den Kommunikationspartner eingeschüchtert fühlen – dass sie das Gefühl haben, dass Sie nur geträumt haben und dass das alles nicht wahr sein kann. Kinder, die in der Regel abhängig von Erwachsenen sind, geht es nicht anders. Sie haben ganz häufig nach einem Missbrauchsereignis das Gefühl, „nur schlecht geträumt“ zu haben.

 

Besonders leicht gelingt die Verdrängung, wenn ein Kind während des Schlafens

durch einen Misshandler missbraucht wird. Es muss in dieser Zeit seinen Trancezu-

stand nicht aufgeben, erlebt die ganzen Sachen wie im Schlaf und wird hinterher nur

das Gefühl haben, schlecht geträumt zu haben

 

Das Syndrom von Geheimhaltung verhindert die innerpsychische Aufarbeitung der

traumatischen Ereignisse. Durch das suchtähnliche Phänomen von Misshandlerseite

her und die Tatsache, dass Misshandler meist aus dem nahestehenden sozialen

Umfeld eines Kindes kommen, ergibt sich auch, dass sexuelle Missbrauchshandlun-

gen meist über einen sehr langen Zeitraum stattfinden, meist so lange, wie das Kind

zu einem Misshandler Kontakt hat. Die Tatsache, dass ein Kind sehr lange Miss-

brauchshandlungen bereits über sich ergehen lassen hat ohne zu sprechen, verhin-

dert dann möglicherweise auch, dass das Kind später Mut findet, darüber zu spre-

chen. Viele Kinder sagen, dass sie sich schuldig fühlen, vorher nichts gesagt zu ha-

ben.

Unüberlegt angebrachte Präventionsprogramme wie: „Sag nein, geh weg.“ verdop-

peln bei solchen Kindern die Schuldgefühle, weil sie es ja nicht geschafft haben

Wegzugehen und „Nein zu sagen“, geschweige denn einer anderen Person sich mit-

zuteilen.

 

2.2.2. Die psychischen Folgen nach sexuellem Missbrauch werden durch unterschiedliche Parameter mitbestimmt.

 

Alter des Kindes:

In welchem Alter die sexuellen Missbrauchshandlungen an dem Kind begonnen ha-

ben, hat einen wesentlichen Einfluss auf die Folgeschäden. Wir wissen heute, dass

auch sehr viele Säuglinge sexuell missbraucht werden, sich aber daran selten erin-

nern können. Je weniger die körperliche Entwicklung fortgeschritten ist und eine ei-

gene Persönlichkeit gebildet ist, desto schwerwiegender treffen sexuelle Miss-

brauchshandlungen das Individuum. (vgl. BACKE)

 

Länge des Zeitraums, in dem die Missbrauchshandlungen stattfinden:

Die durchschnittliche Missbrauchsdauer soll statistisch 2,5 Jahre betragen. Darunter

fallen einmalige Missbrauchsereignisse als auch Handlungen, die sich über 14 Jahre

und länger hinziehen. Die Dauer des Missbrauchs bestimmt auch über die Art der

Schädigung. Je länger ein Kind sexuell missbraucht wird und je weniger beschützen-

de Bezugspersonen zur Verfügung stehen – desto schwerwiegender sind die Folge-

schäden. Wenn ein Kind immer wieder mal die Gelegenheit hat, sich in Situationen

zu begeben, wo es nicht sexuell missbraucht wird, so können diese „schützenden

Inseln“ im Leben eines Kindes dafür sorgen, dass es innerpsychisch besser überlebt

und später nicht in psychotische Bereiche abgleitet.

 

Art des sexuellen Missbrauchs:

Entscheidend für die Stärke und die Art der Störungen nach sexuellem Missbrauch

ist auch die Art, in der ein Kind missbraucht wird.

 

Wird ein Kind oral missbraucht so betreffen die Störungen auch Symptome in diesem Bereich, wie z.B. Essstörungen vielfältiger Art, Angst zu ersticken, Asthmaanfälle und ähnliches. Wird ein Kind ausschließlich anal missbraucht, so wirkt sich dies auch auf seine spätere Lebenshaltung aus. Hier können sich sehr leicht Zwänge entwickeln, chronische Verstopfungen, ständige Schmerzen während des Stuhlgangs und die Angst, aus der Toilette könne eine Hand herauskommen und in den After eindringen.

 

Es ist ein Unterschied in den Auswirkungen der Symptome, ob ein Kind nur durch

einen Misshandler, durch mehrere Misshandler gleichzeitig oder durch mehrere hin-

tereinander missbraucht wurde. Ob der Misshandler gleichgeschlechtlich ist oder

nicht, kann Auswirkungen auf die Geschlechtsidentität haben. Jungen die z.B. durch

Männer missbraucht werden denken häufig, sie seien homosexuell. Die Folgen nach

rituellen oder für kinderpornographische Zwecke durchgeführte Missbrauchshand-

lungen sind andere, als wenn ein Kind ohne diesen Hintergrund missbraucht wird,

usw.

 

Beziehung zum Täter:

Entscheidend für die Art der Schädigung ist auch, in welchem Bezug das Kind zu ei-

nem Misshandler steht. Je vertrauter und nahestehender die Person ist, die ein Kind

missbraucht, desto schwerwiegender sind in der Regel auch die Störungen.

 

Ein Junge, der z.B. von Säuglingsalter an durch seine Mutter sexuell missbraucht

wird, wird mit schweren psychischen Störungen reagieren, da er sich nie abgrenzen

konnte und eine eigene Persönlichkeit entwickeln durfte. (vgl. HIRSCH)

 

2.2.3 Die „Angstabwehrmechanismen“ bei sexuellem Kindesmissbrauch

 

Bei der Beurteilung, ob ein Kind tatsächlich sexuell missbraucht worden ist, müsste

der Sachverständige dringend über Kenntnisse der möglichen „Angstabwehrmecha-

nismen“ bei sexuellem Kindesmissbrauch verfügen. Die Beachtung dieses komple-

xen psychischen Prozesses erschwert einerseits die Beurteilung, ob eine Handlung

tatsächlich stattgefunden hat, wenn man die heute bestehenden Glaubwürdigkeitskriterien anlegt, würden aber andererseits einen großen Einblick in das Ausmaß der Traumatisierung erlauben, wenn der Sachverständige entsprechend geschult wäre und über die entsprechenden Erfahrungen im Umgang und in der Beurteilung traumatisierter Menschen verfügt.

 

An dieser Stelle möchte ich Ihnen mögliche Angstabwehrmechanismen nach sexuel-

lem Kindesmissbrauch aufzeigen, die ich nach Schweregrad sortiert habe.

 

Wird ein Kind sexuell missbraucht, so ist die einfachste und auch am leichtesten er-

kennbare Reaktion die „Angst“. Ein Kind, welches durch einen Fremdtäter nur einmal

sexuell missbraucht wird und die Handlungen nicht extrem traumatisierend sind,

kann möglicherweise mit dem psychischen Abwehrmechanismus der Angst alleine

auskommen.

 

„Abtrennen der Empfindungen“ – hier versucht das Kind die traumatischen Erfahrun-

gen so abzuspalten, dass es die Körperteile die davon betroffen sind, nicht mehr

spürt. Dies hat den Vorteil, den Schmerz nicht mehr zu spüren, hat aber auch den

Nachteil, dass weitere Empfindungen in diesem Bereich ebenfalls gestört sind, dass

auch positive Gefühle nicht empfunden werden können und z.B. es zu Kontrollverlusten kommen kann. Ein Kind, welches den Unterleibsbereich von sich abgespalten hat wird möglicherweise mit Einnässen und Einkoten reagieren und später als Erwachsener mit sexuellen Empfindungsstörungen.

 

„Rückzug in sich selber“: Klienten berichten immer wieder, dass sie – wenn die Miss-

brauchshandlungen begannen – sie wie in ein dunkles leeres Loch gefallen sind.

Manche beschreiben und malen es, als hätten sie sich innerpsychisch verkrochen

und in eine Art Phantasiewelt gerettet. Dieser Abwehrmechanismus kann dazu füh-

ren, dass Kinder den Bezug zur Realität verlieren und nur noch ausschließlich in ih-

rer Scheinwelt leben. Diese Art des Angstabwehrmechanismus bedingt auch später

Depressionen.

 

„Abspalten, dissoziieren“: Die Handlungen werden für das Kind als so schlimm erlebt, dass es das Gefühl hat, aus seinem Körper herauszutreten und sich nicht mehr in sich selber zu befinden. Leichte Formen der Dissoziation werden von Klienten genannt indem sie sagen, sie haben das Gefühl „wie neben sich zu stehen“ oder „alles wie unter eine Glasglocke zu empfinden“. Schwere Abspaltungen bestehen darin, dass diese dissoziativen Zustände sehr lange anhalten und damit eine starke Realitätsverleugnung einhergehen kann. Es kann durch diese Art des „Angstabwehrmechanismus“ meiner Meinung nach auch zu psychoseähnlichen Zuständen kommen, die dann möglicherweise durch Psychiater als eine Psychose eingestuft und auch behandelt werden. Wahnvorstellungen sind in diesem Zusammenhang nicht selten. Als stärkste Erkrankung dieser Art der Dissoziation ist die „Entwicklung der multiplen Persönlichkeit“ zu nennen.

 

„Reinszenieren, Wiederholungszwänge“: Möglicherweise ist dies ein Versuch, Kon-

trolle über das Geschehen zu bekommen, in dem man es zwanghaft an sich selber

weiter fortsetzt. Bei diesen Wiederholungszwängen kann es sich z.B. um exzessives

Onanieren handeln, darum, dass sich Kinder selber Gegenstände in den After ein-

führen oder sich als Jugendliche extrem stark sexuell betätigen. Ich denke, dass

„Sexsucht“ und auch Prostitution ihre Ursprünge in dieser Art des

Angstabwehrmechnismusses haben. Es ist bekannt, dass über 90% der Prostituier-

ten selber Opfer von sexuellen Missbrauchshandlungen waren.

 

„Identifikation mit dem Aggressor“: Seit ANNA FREUD ist bekannt, dass ein Angst-

abwehrmechanismus darin bestehen kann, dass sich der gepeinigte Mensch mit sei-

nem Aggressor identifiziert mit der Illusion, dass er – wenn er genauso aggressiv wie

der Täter ist – ihm selber nichts mehr passieren kann. Diese Identifikation mit dem

Aggressor kann sich dahingehend verselbständigen, dass ein Mensch dann weiter-

hin Phantasien entwickelt, „es auch mit anderen zu tun“ und es ist möglich, dass sich

daraus dann wiederum eigene Täterstrukturen entwickeln. Ähnlich wie bei den

Wiederholungszwängen und dem o.g. Reinszenieren handelt es sich bei diesen Din-

gen um ein suchtähnliches Phänomen und ist nicht einfach mehr so aufzulösen.

 

Ich vermute, dass besonders Kinder, die mitansehen müssen, wie andere Kinder se-

xuell missbraucht werden diese Mechanismen entwickeln, da das Miterleben wie an-

dere traumatisiert werden, psychisch extrem stark belastend sein soll.

 

3.  Wissen, in welchen Zusammenhängen Kinder sexuell missbraucht werden.

 

Die einfachste Situation wäre, dass ein Kind einmalig durch einen Fremden sexuell

missbraucht wird – dabei nicht zu Tode kommt – und dieses Ereignis einer naheste-

henden Bezugsperson sofort mitteilen kann. Hier bestehen gute Aussichten, dass

das Kind auch im Strafprozess wird aussagen können. Die psychischen Folgeschä-

den sind überschaubar und – wenn das soziale Umfeld entsprechend ist – auch gut

auffangbar.

 

Wesentlich schwerer wird es, wenn ein Kind durch eine nahestehende Bezugsperson

missbraucht wird und es sich in Missbrauchssituationen befindet, die ständig wiederkehren. Besonders schlimm ist es dann, wenn dieses Kind keinen Schutz vor diesem Misshandler erfährt und ihm ständig ausgesetzt ist.

 

Wesentlich schwerwiegender wird es, wenn Missbrauchshandlungen durch mehrere

Personen durchgeführt werden. Dies ist weitaus häufiger als bisher gedacht. Ich ha-

be eine Reihe von Klienten, die mir berichteten, wie sie an andere Erwachsene durch

die Eltern verkauft wurden oder in der Hinterstube eines Gastzimmers durch mehrere Erwachsene sexuell missbraucht worden sind.

 

Für Kinder ist es psychisch extrem verwirrend, wenn der Misshandler auch den an-

deren Elternteil zwingt, bei den sexuellen Missbrauchshandlungen mitzumachen.

Das Kind erlebt eine doppelte Traumatisierung. Es erfährt, dass es selber schutzlos

ausgeliefert ist, muss aber auch miterleben, wie der nichtmisshandelnde Elternteil

ebenfalls scheinbar schutzlos ausgeliefert ist und mitmachen muss.

 

Sehr schrecklich ist es für Kinder auch, wenn sie miterleben müssen, wie andere

Kinder sexuell missbraucht werden. Es mag sich dabei um Geschwisterkinder han-

deln oder wenn Kinder durch einen Kinderprostitutionsring missbraucht werden.

 

In Deutschland bisher wenig beachtet und dennoch häufiger vorkommend als wir

bisher wissen, ist der sexuelle Kindesmissbrauch in Form von satanistischen Ritua-

len. Opfer derartiger Missbrauchshandlungen sind häufig nicht in der Lage darüber

zu sprechen, weil sie extrem stark traumatisiert wurden oder sie haben eine berech-

tigte starke Angst darüber zu sprechen, weil der Geheimhaltungsdruck durch die

Sekte sehr stark ist und Täter häufig dafür sorgen, dass Kinder bzw. auch später er-

wachsene Opfer immer wieder erneut bedroht werden, um das Geheimhaltungssyn-

drom aufrecht zu erhalten. Es kann auch zu „Programmierungen“ kommen, um das

Geheimhaltungsgebot aufrecht zu erhalten. Ich habe Klienten behandelt, die unab-

hängig voneinander von ähnlichen rituellen satanistischen Handlungen gesprochen

haben. Die wohl schlimmste Erinnerung einer Klientin bestand darin, dass sie ge-

schwängert wurde, es wurde irgendwann eine Geburt eingeleitet, das Baby wurde

geopfert und sie wurde gezwungen, von dem Fleisch des Babys zu essen und das

Blut zu trinken.

 

Es gibt unendlich viele Arten des sexuellen Kindesmissbrauchs und alles was Er-

wachsene miteinander an Sexualität durchführen können, wird auch mit Kindern

durchgeführt.

 

Lassen Sie mich noch einmal das Beispiel eines achtjährigen Mädchens nennen,

welches ich in einem Kinderheim betreute.

 

Dieses Mädchen wirkte extrem verhaltensgestört und sie hatte immer wieder Anfälle, in denen sie sehr stark aggressiv reagieren konnte. Dann wirkte sie wie ausgewechselt und war sehr liebevoll. Sie hatte extrem starke Angst, dass ihrer kleinen Schwester etwas passieren könnte, dann wurde immer wieder mal beobachtet, wie sie sie quälte. Sie fiel dadurch auf, dass sie kleine Küken tötete, dass sie auf der einen Seite Hunde sehr stark liebte und trotzdem eine ganz starke Angst vor ihnen hatte. Sie war in das Kinderheim wegen Vernachlässigung gekommen und weil der Verdacht bestand, dass die Mutter zeitweise der Prostitution nachging. Der Vater war als stark gewalttätig bekannt. Häufig wirkte sie wie „neben sich stehend“ und nach heutigem Kenntnisstand sage ich, dass sie sehr stark dissoziierte.

 

Während der psychodiagnostischen Untersuchung gelang es dem Kind über sexuelle

Missbrauchshandlungen durch ihren Vater zu berichten. Es wurde von Jugendamts-

seite aus eine Anzeige erstattet, die begutachtende Psychologin kam aber zu dem

Schluss, dass die Aussagen des Kindes nicht glaubwürdig seien. Unter anderem

führte die Sachverständige an, dass die Aussagen des Kindes, „der Vater hat sie mit

den Haaren an einem Nagel aufgehangen und dann missbraucht“ nicht der Realität

entsprechen könnten.

 

Ich weiß, dass diese Art der Misshandlung durchaus bei Zuhältern üblich ist, um

Prostituierte gefügig zu machen. Der Schmerz am Kopf ist stärker als der an der

Scheide.

 

Lange habe ich nicht verstanden, warum dieses Mädchen immer wieder sehr stark

auf Busen fixiert war und z.B. auch meinen Busen ständig einmal sehen oder anfas-

sen wollte oder auch mal eine Erzieherin in den Busen biss. Ich habe auch nicht ver-

standen, warum die Mutter sehr erschrocken reagierte als sie von den Missbrauchs-

handlungen erfuhr und meinte, dass dies nie so habe stattfinden können. Wir haben

alle nicht verstanden, warum dieses Kind irgendwann einmal extrem verstört ins

Heim zurückkehrte und sagte, dass es furchtbare Angst habe und dass es seinen

Vater gesehen hätte.

 

Die Verhaltensauffälligkeiten des Kindes steigerten sich extrem und es wurde

schließlich beschlossen, das Kind in einem anderen Heim – ohne dass die Eltern

wussten wo es sich befindet – unterzubringen. Kurz bevor das Kind in dieses andere

Heim überwechselte, konnte es dann erzählen, dass der Vater die Mutter gezwungen hatte, bei diesen sexuellen Missbrauchshandlungen dabei zu sein, dass sie und die Mutter auch sexuelle Handlungen miteinander hätten begehen müssen und dass der Vater das gefilmt hatte. Sie berichtete von einer großen Scheune, in der sich Kettenhalterungen auf der Erde befunden hätten und wo sie und ihre Schwester angekettet worden seien, sie seien mit Salbe beschmiert worden und schwarze Schäferhunde hätten sie bestiegen. Es habe dabei helles Licht aufgeleuchtet und die Szene sei gefilmt worden. (Sie lebte mit ihrer Familie zeitweise auf einem verlassenen Bauernhof)

 

Diese Aussagen reichten nicht aus, irgend etwas gegen den Misshandler zu unter-

nehmen, da die Justiz die Aussagen des Kindes aufgrund des Sachverständigengut-

achtens als unglaubwürdig abgestempelt hatte. Außerdem war das Mädchen so

stark traumatisiert, dass es während des Berichtens dieser Szenen immer wieder in

dissoziative Zustände geriet und von daher auch nicht als aussagetüchtig eingestuft

werden konnte. Verheerend an der gesamten Situation war, dass sich noch zwei wei-

tere Kinder in der Familie befanden und die Jugendamtsmitarbeiterin keine Möglich-

keiten sah, diese Kinder vor diesen Eltern zu schützen.

 

Lassen Sie mich noch ein weiteres Beispiel nennen. Eine Jugendliche hatte eine An-

zeige wegen sexuellen Kindesmissbrauchs gegen ihren Vater getätigt. Sie befand

sich in einer geschützten Atmosphäre. Das Gutachten war erstellt worden und sie

wartete auf den Prozess. Ich habe sie therapeutisch begleiten dürfen. Im Verlauf der

Therapie berichtete sie mir von den extrem starken Schuldgefühlen, dass der Vater

von ihr auch immer eine sehr merkwürdige Handlung gefordert habe. So habe sie

ihre Hand in den After des Vaters einführen müssen, hin und her bewegen müssen,

um ihn offensichtlich anal zu befriedigen. Ich selber hatte von einer derartigen Tech-

nik bisher nichts gehört. Die Jugendliche war auch während des Prozesses in der

Lage, diese Besonderheit anzuführen und das Gericht glaubte ihr. Diese Jugendliche

hat extrem stark darunter gelitten, dass kein anderes Mitglied aus ihrer Familie den

sexuellen Missbrauch glaubte. Nach dem Prozess wurde sie sowohl durch die Stief-

mutter als auch die Großmutter und eine Tante bedroht, sie möge ihre Aussagen zu-

rücknehmen, ansonsten werde sie von der gesamten Familie verstoßen. Es kostete

die Jugendliche viel Überwindung, bei ihren Aussagen zu bleiben und nicht in den

Schoß der Familie zurückzukehren.

 

Als die Jugendliche später einen anderen Teil ihrer Familie kennen lernen wollte – es

handelte sich dabei um die Stiefschwestern aus der ersten Ehe ihrer Mutter, die früh

in ein Kinderheim gegeben worden waren – wurde auch darüber gesprochen, dass

diese Schwestern auch sexuell missbraucht worden waren. Eine dieser jungen Frau-

en konnte ebenfalls als sexuelle Missbrauchshandlungen das Einführen der Hand in

den After benennen.

 

An diesem Beispiel soll noch einmal deutlich gemacht werden, wie vielfältig die Art

der sexuellen Missbrauchshandlungen an einem Kind seien können. Es soll aber

auch verdeutlichen, dass die sexuellen Missbrauchshandlungen begangen durch ei-

nen Täter immer wieder ein ähnliches Muster aufweisen. Diese Art der Handlung

lässt weiter die Vermutung zu, dass der Täter selber in seiner Kindheit anal sexuell

missbraucht worden sein könnte und durch diese Stimulation eine Art

Reinszenierung bei sich verursachen ließ.

 

Sexuelles Verhalten ist ein Verhalten, welches von einem Individuum erst erlernt

werden muss und es bildet sich im Laufe des Lebens durch eine Art „Shaping-

Prozess“ ein bestimmtes individuelles sexuelles Verhaltensmuster heraus. Es gibt

bestimmte Vorlieben und Abneigungen und bestimmte Handlungsabfolgen. Auch

Misshandler, die ein Kind missbrauchen, verwenden derartige Abfolgen und haben

ihre bestimmten Vorlieben. Dies sollten Richter und Sachverständige wissen, wenn

sie ein oder bzw. auch mehrere Kinder in Bezug auf ihre Glaubwürdigkeit beurteilen

müssen.

 

Wenn Kinder über sexuelle Missbrauchshandlungen in einem Strafprozess berichten

sollen, verlangen wir unendlich viel von ihnen.

 

Stellen Sie sich einmal vor, Sie sollen vor einem Gericht in detaillierter Form schil-

dern, wie Ihr Sexualleben in den letzten zwei Jahren ausgesehen hat. Mit wem Sie in

welcher Stellung zu welcher Zeit und zu welchem Datum Geschlechtsverkehr hatten

und welche Besonderheiten dabei eine Rolle spielten.

 

Je nach Art Ihres Sexuallebens wird Ihnen das entweder gut oder gar nicht möglich

sein. Sexuelle Handlungen, die immer wieder kehren – man spricht von einem Bun-

desdeutschendurchschnitt von 2- bis 3-mal sexuelle Betätigung in der Woche – las-

sen sich im nachhinein gar nicht einzeln schildern. Es ist nur möglich, bestimmte

Handlungselemente zu schildern aber bereits bei der Reihenfolge oder wann welche

Handlung an welchem Tag erfolgte, werden Sie scheitern. Benennen kann man sehr

gut sexuelle Handlungen, die sehr selten stattgefunden haben oder die in einer be-

sonderen Umgebung stattfinden oder wo sich dabei besondere Dinge ereigneten.

Wenn die Schwiegermutter während des Geschlechtsverkehrs hereinschaut, wird

man dieses besser im Gedächtnis behalten, als wenn man – wie ganz häufig – den

Geschlechtsverkehr allein mit seinem Partner durchführen kann. Erinnert werden

häufig erste sexuelle Begegnungen oder vielleicht auch die letzte sexuelle Handlung.

Sexuelle Handlungen, die aus irgendeinem Grund unterbrochen wurden, werden Sie

leichter ansprechen können oder auch sexuelle Handlungen, die eine Besonderheit

waren.

 

Ähnlich geht es dem Kind, welches über wiederkehrende sexuelle Missbrauchshand-

lungen durch eine nahestehende Bezugsperson erzählen soll. Bei dem Kind kommt

jedoch hinzu, dass es sich in der Regel schuldig fühlt, dass es häufig für die Dinge,

die passiert sind, nicht die angemessene Sprache findet und dass es voller Scham-

gefühle ist. Weiterhin kommt erschwerend hinzu, dass es sich für das Kind um trau-

matische Ereignisse handelt. Aber auch ein Kind wird am besten die erste und die

letzte Handlung benennen können. Es wird die Handlungen benennen können, in

denen der Misshandler unterbrochen wurde und dass es kurzfristig die Hoffnung hatte, der weiteren Misshandlung zu entgehen. Es wird auch die Handlungen erinnern, die etwas besonderes darstellten oder wo ein Misshandler irgendeine besondere Aussage getätigt hat. Möglicherweise ist es noch in der Lage zu sagen, dass es dann ab Schulalter penetriert wurde, dass aber während der Kindergartenzeit der Täter es nur mit der Hand befriedigt hat. Die bei jedem sexuellen Missbrauch verbundenen sexuellen Gefühle – sie laufen reflexartig ab und sind nicht abzustellen – verursachen bei dem Kind in der Regel weitere starke Schuldgefühle.

4.  Das Kind im Strafprozess

 

Wenn von einem Kind in einem Strafprozess verlangt wird, dass es über die sexuel-

len Missbrauchshandlungen berichten soll, so kann dies – wenn die Befragung sehr

gut durchgeführt wird – durchaus therapeutische Wirkung haben. Das Kind hat die

Möglichkeit darüber zu erzählen, was eine Traumaaufarbeitung bedeuten kann. Na-

türlich wird mit dem Erzählen auch das Trauma wiederbelebt. Das heißt, dass vor

den Aussagen die Symptome noch mal sehr kräftig ansteigen, dass sie aber dann

mit getätigter Aussage auch wieder verschwinden bzw. das Kind in seinem Hei-

lungsprozess ein Stück weitergekommen sein kann.

 

Dies bedeutet, das es durchaus nicht so schädlich ist wie bisher dargestellt, wenn

Kinder ihre Aussagen an unterschiedlichen Stellen tätigen müssen. Verheerend ist

es jedoch für kleinere Kinder, die Aussagen mehrfach machen müssen. Ein vierjähri-

ges Kind, welches die sexuellen Missbrauchshandlungen bereits erzählt hat, wird

sich weigern, dies ein drittes mal zu tun und wird das Gefühl haben, dass man ihm

nicht geglaubt hat. Es hat ja schon alles erzählt. Verheerend ist es auch, wenn ein

Sachverständiger, ein Richter oder ein Kriminalbeamter dem Kind signalisiert, dass

das, was das Kind erzählt nicht glaubwürdig ist. Sachverständigen wird in letzter Zeit

immer wieder unterstellt, dass sie einem Kind möglicherweise die Aussagen

„einimplantiert“ haben oder es suggestiv beeinflusst haben. Ich kenne eine Reihe von Beispielen, wo Kinder in sehr negativer Form suggestiv beeinflusst worden sind, um sie offensichtlich zu entmutigen, weiter darüber zu sprechen. So sagte ein älterer

Sachverständiger aus Köln zu einem Kind: „Stimmt das auch wirklich?

 

Ich werde morgen Deinen Papa fragen, der kommt hier her und dann werde ich ihn

fragen, ob Du die Wahrheit sagst.“ Oder zu einem anderen Kind wurde durch die

Sachverständige eines Dortmunder Institutes gesagt: „Bist Du Dir ganz sicher was

Du da sagst? Ist das auch wirklich so passiert? Echt?“

 

Diese Art der Befragung ist für ein Kind eine erneute, psychisch sehr belastende Si-

tuation und sollte dringend vermieden werden.

 

(Bei dem o.g. Kind hatte der Sachverständige die Meinung, dass nicht mehr heraus-

zufinden sei, welches die originäre Aussage des Kindes sei und ob es nicht mögli-

cherweise durch seine Mutter stark beeinflusst worden sei. Ich habe über Monate mit dem Kind daran arbeiten müssen, dass „dieser alte Mann ihr nicht geglaubt“ hat.)

 

Wenn Kinder oder auch Jugendliche Opfer von sexuellen Missbrauchshandlungen

geworden sind, so sollte unbedingt dafür gesorgt werden, dass es zu keiner Konfron-

tation mit dem Angeklagten oder dessen Verwandten kommt. Ich habe sehr häufig

miterlebt, wie Kinder dann ihre Aussage nicht mehr durchführen konnten, weil sie mit dem Angeklagten konfrontiert worden sind.

Ein Heimkind sagte zu mir: „Ich habe die Augen meines Papas gesehen und der

guckte so traurig. Da wollte ich nichts mehr sagen.“

Bei einem anderen siebenjährigem Heimkind musste ich erleben, wie die Mutter

(Ehefrau des Angeklagten) auf das Kind zugestürzt kam, sich vor das Kind hinkniete

und flehentlich umklammerte. Mit viel Mühe gelang es mir, einen Raum zu finden, in

dem das Kind untergebracht wurde und nicht ständig der Mutter ausgesetzt war. Der Richter hatte sein Büro zur Verfügung gestellt und während der langen Wartezeit konnte das Kind einen Teil der traumatischen Erlebnisse malen. Dieses Kind war während des Prozesses nicht in der Lage, seine Aussage zu tätigen. Es war ihm strengsten verboten worden, darüber zu sprechen und die Mutter hatte durch ihr Auftauchen den Geheimhaltungsdruck verstärkt. Das Kind war dann sehr wohl in der Lage auf Fragen des Richters mit Kopfschütteln oder Nicken zu reagieren und der Angeklagte wurde dann verurteilt, da das Kind zuvor sehr detaillierte Aussagen getätigt hatte.

 

Eine erwachsene Frau berichtete mir, dass sie ihre Aussagen nicht hat durchführen

können, weil sie zu viel Angst vor ihrem Vater gehabt habe. Er habe – so wie er es

auch schon gemacht hätte als sie Kind gewesen sei – ihr mehrfach seine geballte

Faust gezeigt, was für sie bedeutete, dass sie fürchterlich verdroschen würde, wenn

sie etwas aussage. Er hatte zuvor einen Mitgefangenem bei ihr mit einem Kassiber

vorbeigeschickt, auf dem sie bedroht wurde.

 

Wenn ein Kind im Strafprozess Zeuge ist, so ist es unendlich wichtig, dass der ver-

nehmende Richter die Sprache des Kindes versteht und sich auch möglicherweise

durch einen Kindertherapeuten übersetzen lässt. So habe ich mehrfach erlebt, dass

besonders kleine Kinder die Dinge, die mit ihnen passieren, gar nicht angemessen

beschreiben können. So sagten zwei kleine anal missbrauchte Mädchen aus, dass

der Täter einmal einen Dornenzweig und ein anderes mal eine Bohrmaschine ge-

nommen und ihnen in den After gesteckt hätte. Ein kleiner Junge, der nachts durch

seinen Vater oral sexuell missbraucht worden war, sagte aus, dass ihm ein Gespenst

einen nassen feuchten und runden Stab in den Mund gesteckt hätte.

 

Richter und Sachverständige benötigen dringend Fortbildungen in dem Bereich, den

sexuellen Kindesmissbrauch als traumatisches Ereignis mit all seinen Besonderhei-

ten zu verstehen. Es ist wichtig, zu verstehen, warum Kinder möglicherweise etwas

verleugnen, zu wissen dass es Amnesien geben kann, den sexuellen Missbrauch als

Geheimhaltungssyndrom zu verstehen und auch Kenntnis über die Angstabwehrme-

chanismen zu haben. Dazu gehört auch, Kenntnisse über das Täterverhalten und die

Strukturen zu haben sowie deren Mechanismen, eine Geheimhaltung zu erzeugen.

Wichtig ist es auch zu verstehen, warum Kindern immer wieder diese doch offen-

sichtlich traumatisierende Situation aufsuchen und warum sie nicht einfach in der Lage sind, dort nicht mehr hinzugehen.

 

Ich erinnere mich in dem Zusammenhang gut an die Frage eines Richters an das

Kind, warum es denn dann immer wieder mit seinem Stiefvater an den See gefahren

sei, wenn es doch gewusst hätte, dass die Missbrauchshandlungen dort wahrschein-

lich passieren würden. So eine Frage kann ein Kind nicht beantworten und es bedarf

der Schulung, dass so ein Richter derartige Prozesse von vornherein versteht. Un-

abhängig davon ist eine „Warum-Frage“ immer dazu geeignet, einen in die Defensive

zu treiben und selten sind Kinder in der Lage, über ihre psychischen Prozesse Aus-

kunft zu geben, warum sie zu welcher Handlung sich veranlasst fühlten.

 

Die Schulung von Richtern und auch Sachverständigen sollte sich dahingehend er-

strecken, Entwicklungsprozesse und die Sprachentwicklung von Kindern zu verste-

hen, und mit Kindern offene Interviews durchzuführen und sie in kindgerechter Sprache zu befragen.

 5.   Forderungen, die sich aus dem bisher Gesagten ergeben:

 

Die heute bestehenden und anerkannten Glaubwürdigkeitskriterien und Realkenn-

zeichen bedürfen dringend der Überarbeitung, indem sie an das jetzige neue Wissen

über sexuellen Kindesmissbrauch angepasst werden. Es sollte dabei unbedingt Be-

rücksichtigung finden, dass der sexuelle Kindesmissbrauch in ein Syndrom von Ge-

heimhaltung eingebunden ist, dass Kinder aus unterschiedlichen Gründen nicht aus-

sagen können und dass es Loyalitäten geben kann. Es müsste verstanden werden,

dass Kinder Angst davor haben, diese traumatischen Erfahrungen wiederzuerzählen

und es müssten die Erkenntnisse im Zusammenhang mit der psychischen Befind-

lichkeit bei der Traumaerfahrung berücksichtigt werden. Es sollte anerkannt werden,

dass es das Phänomen der sekundären Verleugnung gibt und dass es auch Amne-

sien gibt, womit die Psyche versucht, sich vor sehr schrecklichen Erlebnissen zu-

nächst zu schützen.

 

Wenn kleine Kinder Aussagen über sexuelle Missbrauchshandlungen tätigen, so soll-

ten sie diese nur einmalig vor einem Richter aussagen müssen, der dann ihre Aus-

sage als Zeuge im Strafprozess vertreten kann. Ideal wäre es, wenn der Sachver-

ständige bei einem derartigen Interview dabei sitzen würde und direkt die Glaubwürdigkeit der Aussagen, die das Kind vor dem Richter tätigt, begutachtet. Es ist ein unzumutbarer Zustand, dass Kinder und dazu können auch dreijährige gehören, erst nach zwei Jahren ihre Aussagen tätigen sollen und in der Zwischenzeit auch möglichst keine Therapie erfahren sollen, damit ihre Aussagen nicht verfälscht werden.

 

Es muss gefordert werden, dass Sachverständige und auch andere Professionelle

ihre Interviews mit Kindern mindestens auf Tonbandträger, wenn nicht auf Video do-

kumentieren. Dieses Material sollte Berücksichtigung bei der Beurteilung der Zeu-

genaussagen finden können.

 

Die Glaubwürdigkeitskriterien sollten dahingehend erweitert werden, dass auch klei-

ne Kinder und Behinderte mit ihrer Art der Aussagemöglichkeiten Berücksichtigung

finden.

 

Nur ein Kind, welches vor weiteren Misshandlungen oder Bedrohungen geschützt ist, wird in einem Strafprozess aussagen können. Dies sollte unbedingt berücksichtigt werden.

 

Kinder, die in massiver Form durch Täterkreise sexuell missbraucht wurden und auf

Grund dessen mit sehr starken Angstabwehrmechanismen reagieren, können häufig

nur bruchstückweise aussagen, können möglicherweise weder Ort noch Räumlich-

keiten exakt benennen und werden bei ihren Aussagen möglicherweise stark disso-

ziieren, dass sie als nicht aussagetüchtig eingestuft werden. Hier wünsche ich mir,

dass die schwer traumatisierten Kinder anderen Glaubwürdigkeitskriterien unterlie-

gen und dass der Justizapparat flexibel genug wird, bei dem Hinweis, dass es sich

um Täterkreise handelt, auch polizeitechnisch so zu verfahren, wie das bei kriminel-

len Vereinigungen der Fall ist.

 

Verdeckte Ermittlungen, Observationen müssten im Interesse des weiteren Kinderschutzes angewandt werden dürfen.

 

Psychologische Praxis

Ulrike Giernalczyk

Diplom-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin

Gutachten, Fortbildungsreferentin, Supervision

Viktoriastr. 3 58095 Hagen

Literaturliste

BACKE, LEICK, MERRICK und MICHELSEN

„Sexueller Missbrauch von Kindern in Familien“,

Köln 1986

 

DSM IV „Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen“

von SASS, WITTCHEN und ZAUDICK,

Göttingen 1996

 

FÜRNISS TILMAN

„Multi professional Handbook of Child sexuell abuse“

London, 1991

 

HIRSCH Mathias

„Realer Inzest“

Heidelberg, 1986