Im Handbuch „Trauma und Dissoziation – Interdisziplinäre Kooperation für komplex traumatisierte Menschen“ von Claudia Fliß und Claudia Igney (Herausgeber), Pabst Science Publishers, 2008, veröffentlichte Diplom-Psychologin Ulrike Giernalczyk folgenden Artikel:
5.5. Aussagepsychologische Begutachtung Erwachsener, die in der Kindheit traumatisiert wurden
5.5.1. Vorwort
Erwachsene, die in ihrer Kindheit Gewalt erlebt haben, treten manchmal in einem Strafverfahren als Zeugen auf. Der Aussage des Opfers kommt in vielen Fällen eine große Bedeutung zu, insbesondere wenn es keine anderen Beweise wie Tatortspuren oder weitere Zeugenaussagen gibt. Wenn das Gericht die „Zeugentüchtigkeit“ des Opfers nicht selbst einschätzen kann, z.B. weil das Opfer behindert oder psychisch krank ist, und die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage nicht eingeschätzt werden kann, muss ein Glaubwürdigkeitsgutachten diesen Beweiswert absichern (Stang & Sachsse, 2007). Dann können die Staatsanwaltschaft oder das Gericht eine Glaubwürdigkeitsbegutachtung bei einem psychologischen oder auch psychiatrischen Sachverständigen [1] in Auftrag geben. Der Sachverständige unterstützt mit seinem Fachwissen die Justiz und fungiert als Berater.
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