2. Geschichtliche Aspekte der Begutachtung

Im Mittelalter wurden Kindern, Jugendlichen und Frauen grundsätzlich die Glaubwürdigkeit abgesprochen. Dies hatte Auswirkungen auf die Rechtssprechung bis zur vorletzten Jahrhundertwende.

BINET und STERN waren dann um 1900 die ersten Männer, denen forensisch-psychologische Sachverständigentätigkeit übergeben wurde. Zunächst interessierte man sich für die Gedächtnis- und Wahrnehmungsfähigkeit, später für die allgemeine Glaubwürdigkeit, im Sinne einer allgemeinen Aussageehrlichkeit der betreffenden Person.

In der modernen Aussagepsychologie gibt es das Konzept der „speziellen Glaubwürdigkeit“, entwickelt von UNDEUTSCH (1967). Die Motivation zu wahrheitsgemäßen Aussagen wurde eher situationsabhängig betrachtet.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass sich die Begutachtung anfangs ausschließlich auf Sexualdelikte konzentrierte und zunächst bei Kindern und Jugendlichen.

ARNTZEN (1989) äußerte bezüglich der Notwendigkeit von Gutachten: „Glaubwürdigkeitsgutachten sind angebracht, wenn der Angeklagte die Vorwürfe bestreitet und Kinder und Jugendliche Hauptbelastungszeugen sind, für deren Aussagen keine Stützen (andere Zeugen, Tatspuren) vorhanden sind.“

Demnach sind Gutachten dann sinnvoll, wenn die Motivlage unklar ist…

… wenn die Zeugen sich in Widersprüche verwickeln, die Aussagetüchtigkeit zweifelhaft ist, wenn Zeugen psychiatrische oder neurologische Symptome zeigen und wenn Beeinflussungen durch Andere zu erwarten sind. Damals wurde verhältnismäßig selten ein Gutachten über Erwachsene gefordert.

In den 90-erJahren gab es dann eine Welle von Aussagen von Erwachsenen, die in ihrer Kindheit sexuell missbraucht worden waren.

Zunächst waren es die Frauen, später folgten die Männer mit ihren Aussagen und mit wachsender Sensibilität wurden auch immer mehr Kinder entdeckt, die aktuell sexuell missbraucht wurden.

In einem noch seltenen Vortrag von der Referentin JUDITH ROTHEN (1986) aus den Niederlanden schilderte sie, dass schwer traumatisierte Menschen mit Pseudohalluzinationen von PsychiaternInnen häufig als Personen eingestuft wurden, die zum schizophrenen Krankheitsbereich gehören. Die PTBS (posttraumatische Belastungsstörung) wurde damals zunehmend bekannt und immer häufiger im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch genannt.

Professor FÜRNISS, jahrelang Leiter die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Münster, hat einmal während einer Fortbildung gesagt, dass eine Bewegung so gut ist, wie seine Gegenbewegung.

Das Thema des sexuellen Kindesmissbrauchs spaltete die USA, die nördlichen europäischen Länder und auch Deutschland, in zwei Lager.

Die Einen, die diese Thematik stark abwehren mussten und meinten, dass das gar nicht so häufig vorkomme und dass übereifrige PädagogenInnen und TherapeutenInnen das überinterpretieren und Erwachsenen nachträglich einreden würden. Die andere Gruppe äußerte, dass der sexuelle Kindesmissbrauch viel häufiger stattfinde, als bisher angenommen. Neben dem berühmten Buch „Väter als Täter“ von LOHSTÖTER und KAVEMANN (1983) gab es auch Literatur darüber, dass Missbrauch auch “implantiert” werden kann. Das Buch „Die therapierte Erinnerung“ von LOFTUS (1994) sei hier als ein Beispiel genannt.

Es wurden anatomisch korrekte Puppen verwandt, um mit Kindern über mögliche Missbrauchserfahrungen zu sprechen. Je mehr Erwachsene aus ihrer Kindheit berichteten, was ihnen zugestoßen war, desto mehr wurden Fachleute sensibel für Kinder, wenn diese traumatisiert waren oder noch wurden.

Ich erinnere mich noch gut an einen Gerichtsprozess, in dem nach einer Trennung die Mutter das alleinige Sorgerecht beantragte, weil der Vater sexuelle Handlungen an seiner Tochter vorgenommen haben sollte. Ich hatte mit dem Kind in meiner Funktion als Therapeutin gesprochen und war als Zeugin geladen. Als ich aussagte, was mir dieses Kind erzählt hatte, meinte der Richter: „Sind Sie sich der Ungeheuerlichkeit Ihrer Aussagen bewusst?“ Ich habe daraufhin geantwortet, dass ich hier im Gerichtssaal nur das wiedergebe, was mir das Kind erzählt hat.

Es gab besonders bei den Richtern zur damaligen Zeit wenig Wissen über sexuellen Kindesmissbrauch.

Es gab einen mächtigen Kampf zwischen diesen beiden Lagern, der dann darin endete, dass der Bundesgerichtshof am 10.07.1999 ein Urteil fällte, welches aus meiner Sicht fatale Auswirkungen auf die gesamte Glaubwürdigkeitsbegutachtung bis heute hat. Inzwischen war man so weit, dass fast alle Kinder und Jugendliche, die von sexuellem Missbrauch berichteten, begutachtet wurden.

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