6. Abschließende Forderungen

6.1. Aufgabe des negativen Ansatzes der Nullhypothese:

„Der Zeuge sagt die Unwahrheit”. Stattdessen die Annahme: Der Zeuge sagt die Wahrheit, bis das Gegenteil bewiesen ist.

6.2. Betrachtung nicht nur der kognitiven, verbalen Fähigkeiten, sondern Abwägen der vielfältigen Bedingungsvariablen:

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