4. Langwierige Folgen, wenn ein Kind als unglaubwürdig eingestuft wird

Wird ein Kind als nicht glaubwürdig eingestuft, so kann das weitreichende Nachfolgen haben.

Angenommen ein Kind wurde durch Missbrauchshandlungen stark traumatisiert, entwickelte dissoziative und andere schwerwiegende psychische Symptome. Es kann von den Missbrauchshandlungen berichten und alle Symptome sprechen dafür, dass es derartige Handlungen erlebte. Dennoch wird das Kind als nicht glaubwürdig eingestuft, da man mit dem Kind vor der Begutachtung öfter darüber gesprochen hatte. Wenn dieses Kind später einen Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen möchte, so wird dies in der Regel vom Versorgungamt abgelehnt, da es bei der Begutachtung nicht glaubwürdig war. 4. Langwierige Folgen, wenn ein Kind als unglaubwürdig eingestuft wird weiterlesen

6. Abschließende Forderungen

6.1. Aufgabe des negativen Ansatzes der Nullhypothese:

„Der Zeuge sagt die Unwahrheit”. Stattdessen die Annahme: Der Zeuge sagt die Wahrheit, bis das Gegenteil bewiesen ist.

6.2. Betrachtung nicht nur der kognitiven, verbalen Fähigkeiten, sondern Abwägen der vielfältigen Bedingungsvariablen:

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5. Veränderungsvorschläge

Nach meiner Einschätzung ist es unsinnig, dass man erst einmal davon ausgeht, dass Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene in Bezug auf mögliche sexuelle Missbrauchshandlungen die Unwahrheit sagen.

Wenn man erlebt, wie schwer es den traumatisierten Menschen fällt, überhaupt darüber zu sprechen und wie viele Scham- und Schuldgefühle damit verbunden sind, dann ist es logisch, dass es keinen erkennbaren Sinn (außer bei bösartigen Absichten) macht, derartige Dinge zu erfinden, geschweige denn Kindern dies einzureden und zu implantieren. Wobei ich nach wie vor bezweifle, dass dies überhaupt auf lange Sicht gesehen, möglich ist. 5. Veränderungsvorschläge weiterlesen