6.1. Aufgabe des negativen Ansatzes der Nullhypothese:
„Der Zeuge sagt die Unwahrheit”. Stattdessen die Annahme: Der Zeuge sagt die Wahrheit, bis das Gegenteil bewiesen ist.
6.2. Betrachtung nicht nur der kognitiven, verbalen Fähigkeiten, sondern Abwägen der vielfältigen Bedingungsvariablen:
- die Aussagen an sich
- die Entstehung der Aussagen unter Berücksichtigung von Geheimhaltung, Scham und Schuldgefühlen.
- Bewertung der Aussagen einschließlich der Betrachtung körperlicher Reaktionen.
- Soziale Situationen.
- Würdigung des Zeitpunktes der Aussage.
- Anerkennung, dass es Amnesien gibt.
- Therapie als Hilfe ansehen und nicht als Beeinflussungsinstrument.
- Kritische Hinterfragung der sogenannten „wissenschaftlichen Untersuchungen““, besonders bei nachgestellten Laborsituationen.
- Überprüfung der sogenannten suggestiven Beeinflussung und ihre tatsächliche langfristige Wirksamkeit.
- Einbeziehung der langjährigen Erfahrungen von PraktikernInnen und TraumatologenInnen und deren Auswertung.
- Hilfsmittel bei der Diagnostik junger Kinder zu gestatten, wie z.B anatomisch korrekte Puppen oder Körperschemata.
Aus meiner persönlichen Sicht als Therapeutin, die über viele Jahre Opfer von Missbrauch und auch von schwerem sexuellen Missbrauch begleitet hat, begrüße ich, dass Dank der digitalen Weiterentwicklung in der letzten Zeit immer mehr Missbrauchsfälle bekannt werden und das Ausmaß des Vorkommens und aber auch der Brutalität deutlich wird.
Die Praxis der derzeitigen Glaubwürdigkeitsbegutachtung widerspricht den Erfahrungen von ernstzunehmenden und langjährig tätigen TherapeutenInnen und BegleiternInnen von Opfern und muss dringend in Frage gestellt und neu postuliert werden. Das tatsächliche Vorkommen und die Wirklichkeit sexuellen Missbrauchs klafft mit den Ergebnissen der Glaubwürdigkeitsgutachter weit auseinander.