Wird ein Kind als nicht glaubwürdig eingestuft, so kann das weitreichende Nachfolgen haben.
Angenommen ein Kind wurde durch Missbrauchshandlungen stark traumatisiert, entwickelte dissoziative und andere schwerwiegende psychische Symptome. Es kann von den Missbrauchshandlungen berichten und alle Symptome sprechen dafür, dass es derartige Handlungen erlebte. Dennoch wird das Kind als nicht glaubwürdig eingestuft, da man mit dem Kind vor der Begutachtung öfter darüber gesprochen hatte. Wenn dieses Kind später einen Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen möchte, so wird dies in der Regel vom Versorgungamt abgelehnt, da es bei der Begutachtung nicht glaubwürdig war. 4. Langwierige Folgen, wenn ein Kind als unglaubwürdig eingestuft wird weiterlesen